Oberlandesgericht Hamm, 2014-01-21, 26 U 101/12

26 U 101/12Tribunal Superior21 de jan. de 2014

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Regest

Eine Arthroskopie kann zur Klärung der Ursachen einer – nach MRT vermeintlich eindeutigen - Teilruptur der Supraspinatussehne indiziert sein. Über die Möglichkeit einer konservativen Behandlung muss der Patient nicht aufgeklärt werden, wenn sie sich nicht als medizinisch gleichermaßen indizierte Behandlungsalternative darstellt.

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Oberlandesgericht Hamm — 26 U 101/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-21

Aktenzeichen: 26 U 101/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0121.26U101.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Normen: §§ 611, 280, 249ff, 253, 823 BGB

Leitsätze

Eine Arthroskopie kann zur Klärung der Ursachen einer – nach MRT vermeintlich eindeutigen - Teilruptur der Supraspinatussehne indiziert sein. Über die Möglichkeit einer konservativen Behandlung muss der Patient nicht aufgeklärt werden, wenn sie sich nicht als medizinisch gleichermaßen indizierte Behandlungsalternative darstellt.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. März 2012 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufungsinstanz.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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