28 U 162/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-18, 28 U 162/13
Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-18, 28 U 162/13
28 U 162/13Tribunal Superior18 de mar. de 2014
Regest
Bei der Beurteilung der Mangelhaftigkeit eines Automatikgetriebes an einem Neufahrzeug vom Typ Porsche Boxster S kommt es zwar auf einen herstellerübergeifenden Vergleich an, jedoch sind produktspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen, die der Annahme einer Negativabweichung entgegenstehen können.
Texto completo
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 162/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-18
Aktenzeichen: 28 U 162/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0318.28U162.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Normen: BGB § 434
Leitsätze
Bei der Beurteilung der Mangelhaftigkeit eines Automatikgetriebes an einem Neufahrzeug vom Typ Porsche Boxster S kommt es zwar auf einen herstellerübergeifenden Vergleich an, jedoch sind produktspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen, die der Annahme einer Negativabweichung entgegenstehen können.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 26.08.2013 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern die Beklagten vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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