Oberlandesgericht Hamm, 2014-07-22, 15 W 138/14

15 W 138/14Tribunal Superior22 de jul. de 2014

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Regest

Zur Frage der Rechtswahl - deutsches/italienisches Recht - bei der Auslegung eines Erbvertrages.

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Oberlandesgericht Hamm — 15 W 138/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-07-22

Aktenzeichen: 15 W 138/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0722.15W138.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: EGBGB Art. 25 Abs. 2

Leitsätze

Zur Frage der Rechtswahl - deutsches/italienisches Recht - bei der Auslegung eines Erbvertrages.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Der Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1) vom 18.11.2013 wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten für die Zurückweisung des Erbscheinsantrags des Beteiligten zu 1) vom 18.11.2013 sind nicht zu erheben.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten der Beteiligten findet nicht statt.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 30.000 Euro festgesetzt.

Dem Beteiligten zu 3) wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt L in H bewilligt.

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