Oberlandesgericht Hamm, 2015-04-01, 15 W 320/15

15 W 320/15Tribunal Superior1 de abr. de 2015

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Regest

Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Nutzung einer Gebäudefläche für den Betrieb einer Photovoltaikanlage) kann unter der aufschiebenden Bedingung bestellt werden, dass der Dienstbarkeitsberechtigte von einem ihm in dem schuldrechtlichen Kausalverhältnis eingeräumten Recht zum Eintritt in den Vertrag Gebrauch macht.

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Oberlandesgericht Hamm — 15 W 320/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-04-01

Aktenzeichen: 15 W 320/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0401.15W320.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB § 158, BGB § 1090

Leitsätze

Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Nutzung einer Gebäudefläche für den Betrieb einer Photovoltaikanlage) kann unter der aufschiebenden Bedingung bestellt werden, dass der Dienstbarkeitsberechtigte von einem ihm in dem schuldrechtlichen Kausalverhältnis eingeräumten Recht zum Eintritt in den Vertrag Gebrauch macht.

Tenor

Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.

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