Oberlandesgericht Hamm, 2015-08-20, 5 U 2/15

5 U 2/15Tribunal Superior20 de ago. de 2015

Abrir fonte

Regest

Wird ein Gebäude auf mehreren Grundstücken desselben Eigentümers errichtet, so wird das Gesamtgebäude wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, zu dem es nach Absicht und Interesse des Erbauers gehören soll. Absicht und Interesse können aus den objektiven Gegebenheiten erschlossen werden.

Texto completo

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 2/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-20

Aktenzeichen: 5 U 2/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0820.5U2.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: § 912 BGB

Leitsätze

Wird ein Gebäude auf mehreren Grundstücken desselben Eigentümers errichtet, so wird das Gesamtgebäude wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, zu dem es nach Absicht und Interesse des Erbauers gehören soll. Absicht und Interesse können aus den objektiven Gegebenheiten erschlossen werden.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 28.11.2014 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte nach einem Streitwert von bis 20.000,-- Euro.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.