Oberlandesgericht Hamm, 2015-09-01, 32 SA 38/15

32 SA 38/15Tribunal Superior1 de set. de 2015

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Regest

Ein Verweisungsbeschluss kann objektiv willkürlich und damit unverbindlich sein, wenn das verweisende Gericht den Zuständigkeitsstreitwert evident falsch erfasst. Das kann der Fall sein, wenn die der Verweisung zugrunde liegende Streitwertfestsetzung von einem falschen rechtlichen Ansatz ausgeht und zu einem deutlich übersetzten Streitwert gelangt.

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Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 38/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-09-01

Aktenzeichen: 32 SA 38/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0901.32SA38.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. Zivilsenat

Normen: §§ 36 I Nr. 6, 3, 281 ZPO

Leitsätze

Ein Verweisungsbeschluss kann objektiv willkürlich und damit unverbindlich sein, wenn das verweisende Gericht den Zuständigkeitsstreitwert evident falsch erfasst. Das kann der Fall sein, wenn die der Verweisung zugrunde liegende Streitwertfestsetzung von einem falschen rechtlichen Ansatz ausgeht und zu einem deutlich übersetzten Streitwert gelangt.

Tenor

Die Anhörungsrüge wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

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