32 SA 38/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-09-01, 32 SA 38/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-09-01, 32 SA 38/15
32 SA 38/15Tribunal Superior1 de set. de 2015
Regest
Ein Verweisungsbeschluss kann objektiv willkürlich und damit unverbindlich sein, wenn das verweisende Gericht den Zuständigkeitsstreitwert evident falsch erfasst. Das kann der Fall sein, wenn die der Verweisung zugrunde liegende Streitwertfestsetzung von einem falschen rechtlichen Ansatz ausgeht und zu einem deutlich übersetzten Streitwert gelangt.
Texto completo
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 38/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-09-01
Aktenzeichen: 32 SA 38/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0901.32SA38.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: §§ 36 I Nr. 6, 3, 281 ZPO
Leitsätze
Ein Verweisungsbeschluss kann objektiv willkürlich und damit unverbindlich sein, wenn das verweisende Gericht den Zuständigkeitsstreitwert evident falsch erfasst. Das kann der Fall sein, wenn die der Verweisung zugrunde liegende Streitwertfestsetzung von einem falschen rechtlichen Ansatz ausgeht und zu einem deutlich übersetzten Streitwert gelangt.
Tenor
Die Anhörungsrüge wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
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