Oberlandesgericht Hamm, 2015-12-01, 26 U 30/15

26 U 30/15Tribunal Superior1 de dez. de 2015

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Bei einer periradikulären Therapie (PRT) kann die Aufklärung am Tag des Eingriffs dann rechtzeitig sein, wenn der Patient in der Vergangenheit anlässlich vergleichbarer Eingriffe ausreichend aufgeklärt war.

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Oberlandesgericht Hamm — 26 U 30/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-01

Aktenzeichen: 26 U 30/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1201.26U30.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Normen: §§ 280, 823 BGB

Leitsätze

Bei einer periradikulären Therapie (PRT) kann die Aufklärung am Tag des Eingriffs dann rechtzeitig sein, wenn der Patient in der Vergangenheit anlässlich vergleichbarer Eingriffe ausreichend aufgeklärt war.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 30. Dezember 2014 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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