Oberlandesgericht Hamm, 2016-06-21, 28 W 14/16

28 W 14/16Tribunal Superior21 de jun. de 2016

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Regest

Die beabsichtigte Klage einer Kundin, die im Jahre 2011 einen VW Polo mit einem Dieselmotor erworben hat, der vom sog. Abgasskandal betroffen ist, und die deswegen vom Hersteller - gegen Rückgabe des betroffenen Fahrzeugs - die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs verlangt, kann hinreichende Aussichten auf Erfolg haben.

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Oberlandesgericht Hamm — 28 W 14/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-06-21

Aktenzeichen: 28 W 14/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0621.28W14.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Normen: §§ 114ff ZPO, §§ 434, 439 BGB

Leitsätze

Die beabsichtigte Klage einer Kundin, die im Jahre 2011 einen VW Polo mit einem Dieselmotor erworben hat, der vom sog. Abgasskandal betroffen ist, und die deswegen vom Hersteller - gegen Rückgabe des betroffenen Fahrzeugs - die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs verlangt, kann hinreichende Aussichten auf Erfolg haben.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 09.03.2016 aufgehoben.

Der Antragstellerin wird für die beabsichtigte Klage ratenfrei Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt S aus N bewilligt.

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