12 U 163/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-09-02, 12 U 163/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-09-02, 12 U 163/15
12 U 163/15Tribunal Superior2 de set. de 2016
Regest
Zur Frage, ob ein Fachverband ihm bewilligte Fördermittel des Landessportbundes von einem Verein, zu dessen Mitgliedern der Fachverband gehört, zurückverlangen kann, wenn die Fördermittel nicht zweckgerichtet eingesetzt wurden und ihre mögliche Umwidmung versäumt wurde. Hat der Fachverband die Umwidmung versäumt und damit seine vereinsrechtlichen Treuepflichten als Mitglied des in Anspruch genommenen Vereins verletzt, kann ein Schadensersatzanspruch des Vereins gegen den Fachverband als Rechtsgrund eine Leistungskondiktion des Fachverbandes ausschließen.
Texto completo
Oberlandesgericht Hamm — 12 U 163/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-02
Aktenzeichen: 12 U 163/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0902.12U163.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Normen: §§ 812, 242 BGB
Leitsätze
Zur Frage, ob ein Fachverband ihm bewilligte Fördermittel des Landessportbundes von einem Verein, zu dessen Mitgliedern der Fachverband gehört, zurückverlangen kann, wenn die Fördermittel nicht zweckgerichtet eingesetzt wurden und ihre mögliche Umwidmung versäumt wurde. Hat der Fachverband die Umwidmung versäumt und damit seine vereinsrechtlichen Treuepflichten als Mitglied des in Anspruch genommenen Vereins verletzt, kann ein Schadensersatzanspruch des Vereins gegen den Fachverband als Rechtsgrund eine Leistungskondiktion des Fachverbandes ausschließen.
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 09.09.2015 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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