Oberlandesgericht Hamm, 2016-09-15, 32 SA 57/16

32 SA 57/16Tribunal Superior15 de set. de 2016

Abrir fonte

Regest

Verlangt ein durch die Insolvenz des Darlehnsnehmers geschädigter Darlehnsgeber vom Vermittler des Darlehns und von dem für die Mittelverwendungskontrolle durch den Darlehnsnehmer beauftragten Treuhänder Schadensersatz, kann eine Gerichtsstandbestimmung gem. § 36 I Nr. 3 ZPO gerechtfertigt sein, wenn die - aus unterschiedlichen Rechtsgründen - in Anspruch genommenen Anspruchsgegner aufgrund eines bestehenden sachlichen Zusammenhangs bei Anspruchsbegründung als Streitgenossen verklagt werden können.

Texto completo

Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 57/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-09-15

Aktenzeichen: 32 SA 57/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0915.32SA57.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. Zivilsenat

Normen: §§ 36 I Nr. 3, 59, 60 ZPO

Leitsätze

Verlangt ein durch die Insolvenz des Darlehnsnehmers geschädigter Darlehnsgeber vom Vermittler des Darlehns und von dem für die Mittelverwendungskontrolle durch den Darlehnsnehmer beauftragten Treuhänder Schadensersatz, kann eine Gerichtsstandbestimmung gem. § 36 I Nr. 3 ZPO gerechtfertigt sein, wenn die - aus unterschiedlichen Rechtsgründen - in Anspruch genommenen Anspruchsgegner aufgrund eines bestehenden sachlichen Zusammenhangs bei Anspruchsbegründung als Streitgenossen verklagt werden können.

Tenor

Zum zuständigen Gericht wird das Landgericht I bestimmt.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.