Oberlandesgericht Hamm, 2017-05-03, 15 W 495/16

15 W 495/16Tribunal Superior3 de mai. de 2017

Abrir fonte

Regest

Die Ausgestaltung eines Rückforderungsanspruchs in der Weise, dass zu Lebzeiten des übertragenden Ehemannes nur dieser den Rückübertragungsanspruch ausüben darf und dass nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten dem überlebenden Ehegatten der Rückforderungsanspruch allein zusteht, kann nicht Grundlage der Eintragung einer Vormerkung sein, die die Ehegatten als Gesamtberechtigte im Sinne des § 428 BGB ausweist.

Texto completo

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 495/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-05-03

Aktenzeichen: 15 W 495/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0503.15W495.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB § 428

Leitsätze

Die Ausgestaltung eines Rückforderungsanspruchs in der Weise, dass zu Lebzeiten des übertragenden Ehemannes nur dieser den Rückübertragungsanspruch ausüben darf und dass nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten dem überlebenden Ehegatten der Rückforderungsanspruch allein zusteht, kann nicht Grundlage der Eintragung einer Vormerkung sein, die die Ehegatten als Gesamtberechtigte im Sinne des § 428 BGB ausweist.

Tenor

Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.