Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-13, 15 W 464/16

15 W 464/16Tribunal Superior13 de jun. de 2017

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Regest

Die Ermessensentscheidung des Landgerichts, das es auch bei herausgehobenen Vermögensverhältnissen bei dem Ansatz eines maßvollen Vervielfältigungsansatzes bei der Wertfestsetzung für eine Patientenverfügung belassen hat, ist nicht zu beanstanden.

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Oberlandesgericht Hamm — 15 W 464/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-06-13

Aktenzeichen: 15 W 464/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0613.15W464.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: GNotKG § 36 Abs.2

Leitsätze

Die Ermessensentscheidung des Landgerichts, das es auch bei herausgehobenen Vermögensverhältnissen bei dem Ansatz eines maßvollen Vervielfältigungsansatzes bei der Wertfestsetzung für eine Patientenverfügung belassen hat, ist nicht zu beanstanden.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.606,10 € festgesetzt.

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