Oberlandesgericht Hamm, 2017-11-02, 4 WF 207/17

4 WF 207/17Tribunal Superior2 de nov. de 2017

Abrir fonte

Regest

Schulden und Verbindlichkeiten der Eheleute sind ohne Rücksicht auf ihre Höhe, ihren Entstehungsgrund oder einen vorhandenen Gegenwert beim Verfahrenswert für Scheidung und Versorgungsausgleich unbeachtlich.

Texto completo

Oberlandesgericht Hamm — 4 WF 207/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-11-02

Aktenzeichen: 4 WF 207/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1102.4WF207.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen

Normen: §§ 43, 50 FamGKG

Leitsätze

Schulden und Verbindlichkeiten der Eheleute sind ohne Rücksicht auf ihre Höhe, ihren Entstehungsgrund oder einen vorhandenen Gegenwert beim Verfahrenswert für Scheidung und Versorgungsausgleich unbeachtlich.

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwerte vom 8.8.2017 wird abgeändert und der Verfahrenswert auf 35.352,21 € festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.