2 WF 204/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-12-15, 2 WF 204/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-12-15, 2 WF 204/17
2 WF 204/17Tribunal Superior15 de dez. de 2017
Regest
Eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Mandaten und dem beigeordneten Rechtsanwalt kann einen wichtigen Grund im Sinne des § 48 Abs. 2 BRAO darstellen. Eine unzureichende Mitarbeit des Mandaten bei der Führung des Verfahrens in Form der mehrfachen Missachtung der anwaltlichen Aufforderung, eigene Eingaben bei Gericht zu unterlassen, kann dann zu einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses führen, wenn der beigeordnete Rechtsanwalt aufgrund dieses Verhaltens außerstande ist, der ihm im Rahmen des Mandatsverhältnisses obliegenden Pflicht zur sachgerechten Vertretung der Interessen des Mandaten zu genügen.
Texto completo
Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 204/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-12-15
Aktenzeichen: 2 WF 204/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1215.2WF204.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Normen: § 48 II BRAGO
Leitsätze
Eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Mandaten und dem beigeordneten Rechtsanwalt kann einen wichtigen Grund im Sinne des § 48 Abs. 2 BRAO darstellen. Eine unzureichende Mitarbeit des Mandaten bei der Führung des Verfahrens in Form der mehrfachen Missachtung der anwaltlichen Aufforderung, eigene Eingaben bei Gericht zu unterlassen, kann dann zu einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses führen, wenn der beigeordnete Rechtsanwalt aufgrund dieses Verhaltens außerstande ist, der ihm im Rahmen des Mandatsverhältnisses obliegenden Pflicht zur sachgerechten Vertretung der Interessen des Mandaten zu genügen.
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dülmen vom 19.09.2017 wird zurückgewiesen.
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