9 U 140/17•Oberlandesgericht Hamm, 2018-04-20, 9 U 140/17
Oberlandesgericht Hamm, 2018-04-20, 9 U 140/17
9 U 140/17Tribunal Superior20 de abr. de 2018
Regest
Macht der Geschädigte neben Schmerzensgeldansprüchen auch Ersatz des Erwerbsschadens und des Haushaltsführungsschadens geltend, so stellt sich die isolierte Zuerkennung eines Schmerzensgeldes als unzulässiges Teilurteil dar, weil die noch nachzuholenden tatsächlichen Feststellungen zum Grund und Umfang von Erwerbs- und Haushaltsführungsschaden wegen der Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen nicht von der Entscheidung über den Schmerzensgeldanspruch getrennt entschieden werden dürfen.
Texto completo
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 140/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-20
Aktenzeichen: 9 U 140/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0420.9U140.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: § 7 Abs. 1 StVG; §§ 301, 538 Abs. 2 Nr. 7 ZPO
Leitsätze
Macht der Geschädigte neben Schmerzensgeldansprüchen auch Ersatz des Erwerbsschadens und des Haushaltsführungsschadens geltend, so stellt sich die isolierte Zuerkennung eines Schmerzensgeldes als unzulässiges Teilurteil dar, weil die noch nachzuholenden tatsächlichen Feststellungen zum Grund und Umfang von Erwerbs- und Haushaltsführungsschaden wegen der Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen nicht von der Entscheidung über den Schmerzensgeldanspruch getrennt entschieden werden dürfen.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.08.2017 verkündete Teilurteil des Einzelrichters der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund einschließlich des ihm zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens – an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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