4 U 11/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-11-05, 4 U 11/19
Texto completo
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 11/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-05
Aktenzeichen: 4 U 11/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1105.4U11.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 06.12.2018 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Soweit die Beklagte zur Unterlassung verurteilt worden ist, kann sie die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,- Euro abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet. Im Übrigen kann die Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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