Oberlandesgericht Köln, 1991-06-20, 5 U 196/90

5 U 196/90Tribunal Superior20 de jun. de 1991

Abrir fonte

Texto completo

Oberlandesgericht Köln — 5 U 196/90 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-06-20

Aktenzeichen: 5 U 196/90

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:0620.5U196.90.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 23. Oktober 1990 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 0 407/89 - teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird unter Abweisung der Klageim übrigen verurteilt, an den Kläger 481,20 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 16.01.1990 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückge­wiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Klä­ger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 9.900,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Beklagte darf eine Vollstrek­kung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 550,-- DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in glei­cher Höhe leistet.

Dem Kläger wird gestattet, Sicherheit auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank zu er­bringen.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.