Oberlandesgericht Köln, 1993-01-27, 27 U 128/92

27 U 128/92Tribunal Superior27 de jan. de 1993

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Oberlandesgericht Köln — 27 U 128/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-01-27

Aktenzeichen: 27 U 128/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0127.27U128.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 14. Mai 1992 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 189/91 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld von 6.000,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 10. September 1990 zu zahlen.

Es wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger 2/3 allen materiellen Schadens zu ersetzen, der diesem künftig als Folge des Unfalls vom 6. April 1990 auf dem Betriebsgelände der Firma Z. in P. entsteht, soweit Ersatzansprüche nicht auf öffentlich-rechtliche Versicherungsträger übergehen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten der ersten Instanz haben der Kläger 3/8 und der Beklagten 5/8 zu tragen.

Von den Kosten des Berufungsrechtszuges haben der Kläger 2/5 und der Beklagte 3/5 zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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