Oberlandesgericht Köln, 1993-02-05, 6 U 153/92

6 U 153/92Tribunal Superior5 de fev. de 1993

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Regest

Es verstößt gegen die guten Sitten im Wettbewerb, wenn ein Konkurrent Werbekunden von "Franchisenehmern" eines anderen Werbeunternehmens unter Hinweis auf mögliche "Schäden und Doppelzahlungen" und eine angebliche Beendigung der ursprünglichen Vertragsbeziehung über das Recht zur Belegung von Werbeträgern mit dem Inhaber dieses Rechtes auffordert, neue Werbeverträge mit ihm, dem Wettbewerber, oder Dritten abzuschließen.

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Oberlandesgericht Köln — 6 U 153/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-02-05

Aktenzeichen: 6 U 153/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0205.6U153.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: § 1 UWG

Leitsätze

Es verstößt gegen die guten Sitten im Wettbewerb, wenn ein Konkurrent Werbekunden von "Franchisenehmern" eines anderen Werbeunternehmens unter Hinweis auf mögliche "Schäden und Doppelzahlungen" und eine angebliche Beendigung der ursprünglichen Vertragsbeziehung über das Recht zur Belegung von Werbeträgern mit dem Inhaber dieses Rechtes auffordert, neue Werbeverträge mit ihm, dem Wettbewerber, oder Dritten abzuschließen.

Tenor

Die Berufung des Antragsstellers gegen das am 6. August 1992 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 249/92 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Antragssteller auferlegt.

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