27 U 125/92•Oberlandesgericht Köln, 1993-02-17, 27 U 125/92
Oberlandesgericht Köln, 1993-02-17, 27 U 125/92
27 U 125/92Tribunal Superior17 de fev. de 1993
Regest
1.) Auch bei einem Kind, bei dem ein Atemmonitor verordnet ist, weil ein Geschwisterkind "plötzlichen Säuglingstod" verstorben ist, muß keine kardiologische Eingangsuntersuchung mit EKG stattfinden, wenn es mit Keuchhustenverdacht in ein Kinderkrankenhaus aufgenommen wird. 2.) Zum Nachweis der Ursächlichkeit eines - möglichen - Behandlungsfehlers (hier: nicht lückenlose Überwachung durch Monitor oder Beobachtung durch Ärzte und Schwestern) für die Folge "appallisches Syndrom" bei nicht auszuschließendem plötzlichen Herzstillstand wegen QT-Syndroms.
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 27 U 125/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-02-17
Aktenzeichen: 27 U 125/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0217.27U125.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: SÄUGLINGSTOD; BGB §§ 823, 831, 841 31; URSÄCHLICHKEIT; ARZTHAFTUNG
Leitsätze
1.) Auch bei einem Kind, bei dem ein Atemmonitor verordnet ist, weil ein Geschwisterkind "plötzlichen Säuglingstod" verstorben ist, muß keine kardiologische Eingangsuntersuchung mit EKG stattfinden, wenn es mit Keuchhustenverdacht in ein Kinderkrankenhaus aufgenommen wird.
2.) Zum Nachweis der Ursächlichkeit eines - möglichen - Behandlungsfehlers (hier: nicht lückenlose Überwachung durch Monitor oder Beobachtung durch Ärzte und Schwestern) für die Folge "appallisches Syndrom" bei nicht auszuschließendem plötzlichen Herzstillstand wegen QT-Syndroms.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.