6 U 171/94•Oberlandesgericht Köln, 1995-04-12, 6 U 171/94
Oberlandesgericht Köln, 1995-04-12, 6 U 171/94
6 U 171/94Tribunal Superior12 de abr. de 1995
Regest
Beseitigungsverlangen bei wettbewerbswidriger Akquisition UWG §§ 1, 3, 13 Abs. 2 Verstößt ein Unternehmen bei der Akquisition von Kunden für ein von ihm herausgegebenes Nachschlagewerk (hier: Handelsinformationsdatei) dadurch gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften, daß es rechnungsmäßig aufgemachte Angebote versendet, läßt sich aus einem solchen Wettbewerbsverstoß gegen das Unternehmen - etwa unter dem Gesichtspunkt der Beseitigung von Folgestörungen - nicht ohne weiteres ein Anspruch darauf herleiten, alle Empfänger des Angebotsschreibens, soweit sie Zahlungen geleistet haben, darauf hinzuweisen, daß es sich lediglich um ein Angebot und nicht um eine Rechnung mit Zahlungsverpflichtung gehandelt habe.
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 6 U 171/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-04-12
Aktenzeichen: 6 U 171/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0412.6U171.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG §§ 1, 3, 13 ABS. 2
Leitsätze
Beseitigungsverlangen bei wettbewerbswidriger Akquisition
UWG §§ 1, 3, 13 Abs. 2 Verstößt ein Unternehmen bei der Akquisition von Kunden für ein von ihm herausgegebenes Nachschlagewerk (hier: Handelsinformationsdatei) dadurch gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften, daß es rechnungsmäßig aufgemachte Angebote versendet, läßt sich aus einem solchen Wettbewerbsverstoß gegen das Unternehmen - etwa unter dem Gesichtspunkt der Beseitigung von Folgestörungen - nicht ohne weiteres ein Anspruch darauf herleiten, alle Empfänger des Angebotsschreibens, soweit sie Zahlungen geleistet haben, darauf hinzuweisen, daß es sich lediglich um ein Angebot und nicht um eine Rechnung mit Zahlungsverpflichtung gehandelt habe.
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