Oberlandesgericht Köln, 1995-08-30, 16 WX 119/95

16 WX 119/95Tribunal Superior30 de ago. de 1995

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Regest

Soll der für ein konkretes Wirtschaftsjahr von der Eigentümergemeinschaft geschlossene Wirtschaftsplan für das kommende Jahr fortgelten, bis ein neuer Wirtschaftsplan beschlossen ist, bedarf es einer entsprechenden Entschließung der Eigentümer. Sie kann auch konkludent durch mehrjährige, widerspruchslos durchgeführte Übung erfolgen.

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Oberlandesgericht Köln — 16 WX 119/95 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1995-08-30

Aktenzeichen: 16 WX 119/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0830.16WX119.95.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG § 28

Leitsätze

Soll der für ein konkretes Wirtschaftsjahr von der Eigentümergemeinschaft geschlossene Wirtschaftsplan für das kommende Jahr fortgelten, bis ein neuer Wirtschaftsplan beschlossen ist, bedarf es einer entsprechenden Entschließung der Eigentümer. Sie kann auch konkludent durch mehrjährige, widerspruchslos durchgeführte Übung erfolgen.

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