16 W 46/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-09-12, 16 W 46/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-09-12, 16 W 46/95
16 W 46/95Tribunal Superior12 de set. de 1995
Regest
ZPO § 115 Auch nach dem neuen Prozeßkostenhilferecht sind alte Kreditverbindlichkeiten, die der Antragsteller vor Kenntnis der Prozeßführungsnotwendigkeit eingegangen war, nicht ohne Prüfung abzusetzen, ob die Übernahme der Verpflichtung angemessen und notwendig war. Ermöglicht der Antragsteller trotz Hinweises eine solche Überprüfung nicht, müssen die Tilgungsraten für derartige Verbindlichkeiten ohne Berücksichtigung bleiben.
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 16 W 46/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-09-12
Aktenzeichen: 16 W 46/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0912.16W46.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: ZPO § 115
Leitsätze
ZPO § 115 Auch nach dem neuen Prozeßkostenhilferecht sind alte Kreditverbindlichkeiten, die der Antragsteller vor Kenntnis der Prozeßführungsnotwendigkeit eingegangen war, nicht ohne Prüfung abzusetzen, ob die Übernahme der Verpflichtung angemessen und notwendig war. Ermöglicht der Antragsteller trotz Hinweises eine solche Überprüfung nicht, müssen die Tilgungsraten für derartige Verbindlichkeiten ohne Berücksichtigung bleiben.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.