16 WX 4/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-11-09, 16 WX 4/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-11-09, 16 WX 4/95
16 WX 4/95Tribunal Superior9 de nov. de 1995
Regest
Bestellung und Abberufung eines Betreuers Wird auf die Beschwerde hin ein Beschluß, durch den ein Betreuer entlassen und an seiner Stelle ein anderer zum Betreuer bestellt wurde, aufgehoben, so wird die Betreuerentlassung rückwirkend hinfällig, während die Wirkungen der Bestellung des neuen Betreuers erst mit der Beschwerdeentscheidung entfallen. Vom neuen Betreuer bis zur Beschwerdeentscheidung vorgenommene Rechtsgeschäfte für den Betreuten bleiben also wirksam.
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 4/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-11-09
Aktenzeichen: 16 WX 4/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1109.16WX4.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: § 32 FGG; § 1899 BGB; § 1908 I BGB; BETREUUUNGSRECHT; BESTELLUNG; ABBERUFUNG
Leitsätze
Bestellung und Abberufung eines Betreuers
Wird auf die Beschwerde hin ein Beschluß, durch den ein Betreuer entlassen und an seiner Stelle ein anderer zum Betreuer bestellt wurde, aufgehoben, so wird die Betreuerentlassung rückwirkend hinfällig, während die Wirkungen der Bestellung des neuen Betreuers erst mit der Beschwerdeentscheidung entfallen. Vom neuen Betreuer bis zur Beschwerdeentscheidung vorgenommene Rechtsgeschäfte für den Betreuten bleiben also wirksam.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.