16 U 32/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-11-20, 16 U 32/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-11-20, 16 U 32/95
16 U 32/95Tribunal Superior20 de nov. de 1995
Regest
Wer von einer Privatperson im Rahmen von Kaufverhandlungen einen PKW für eine Probefahrt entleiht, hat im Hinblick auf mögliche Beschädigungen auch einfache Fahrlässigkeit zu vertreten (- anders BGH, NJW 1980, 1681 für Probefahrten im Rahmen des gewerblichen Kfz-Handels -). War der PKW vor Beginn der Probefahrt unbeschädigt und weist er nach der Probefahrt Beschädigungen auf, so ist zu Lasten des Kaufinteressenten § 282 BGB entsprechend anzuwenden.
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 16 U 32/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-11-20
Aktenzeichen: 16 U 32/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1120.16U32.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB § 282
Leitsätze
Wer von einer Privatperson im Rahmen von Kaufverhandlungen einen PKW für eine Probefahrt entleiht, hat im Hinblick auf mögliche Beschädigungen auch einfache Fahrlässigkeit zu vertreten (- anders BGH, NJW 1980, 1681 für Probefahrten im Rahmen des gewerblichen Kfz-Handels -). War der PKW vor Beginn der Probefahrt unbeschädigt und weist er nach der Probefahrt Beschädigungen auf, so ist zu Lasten des Kaufinteressenten § 282 BGB entsprechend anzuwenden.
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 14.03.1995 - 3 O 483/93 - wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung hat der Beklagte zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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