Oberlandesgericht Köln, 1995-12-06, 16 WX 130/95

16 WX 130/95Tribunal Superior6 de dez. de 1995

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Regest

Versuchen Eltern die Generationskonflikte mit dem in ihrem Haushalt lebenden volljährigen Kind in mehr als nur einem einmaligen Ausnahmefall mittels Gewalttätigkeiten zu lösen und zeigen sie dadurch, daß sie das Selbstbestimmungsrecht ihres erwachsenen Kindes nicht zu achten bereit sind, rechtfertigt dies die Ersetzung des elterlichen Bestimmungsrechts hinsichtlich der Form der Unterhaltsgewährung.

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Oberlandesgericht Köln — 16 WX 130/95 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1995-12-06

Aktenzeichen: 16 WX 130/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1206.16WX130.95.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: BGB § 1612 ABS. 2 S. 2

Leitsätze

Versuchen Eltern die Generationskonflikte mit dem in ihrem Haushalt lebenden volljährigen Kind in mehr als nur einem einmaligen Ausnahmefall mittels Gewalttätigkeiten zu lösen und zeigen sie dadurch, daß sie das Selbstbestimmungsrecht ihres erwachsenen Kindes nicht zu achten bereit sind, rechtfertigt dies die Ersetzung des elterlichen Bestimmungsrechts hinsichtlich der Form der Unterhaltsgewährung.

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