5 U 41/94•Oberlandesgericht Köln, 1996-02-07, 5 U 41/94
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Oberlandesgericht Köln — 5 U 41/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-02-07
Aktenzeichen: 5 U 41/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0207.5U41.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.11.1991 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln- 25 O 247/89 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger zu 2) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 19.500,- DM und durch den Widerbeklagten zu 3) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 9.800,- DM abwenden, wenn nicht der jeweilige Gegner vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet.
Der Beklagten wie auch dem Kläger zu 2) und dem Widerbeklagten zu 3) bleibt nachgelassen, eine etwa von ihnen zu leistende Sicherheit auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich- rechtlichen Sparkasse bzw. einer Volksbank zu erbringen.
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