Oberlandesgericht Köln, 1996-06-28, 16 Wx 71/96

16 Wx 71/96Tribunal Superior28 de jun. de 1996

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Regest

,Bo" ist im Geltungsbereich de PStG nicht eindeutig allein als männlicher Vorname geläufig. Der hohe Bekanntheitsgrad der amerikanischen Schauspielerin Bo Derek in der Bundesrepublik hat dazu geführt, daß dieser jedenfalls auch als weiblicher Vorname angesehen wird. Er darf daher jedenfalls dann, wenn ein eundeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird (hier: Victoria) als Name für ein Mädchen gewählt werden.

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Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 71/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-06-28

Aktenzeichen: 16 Wx 71/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0628.16WX71.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: PSTG § 21 S. 1 ZIFF. 4, BGB § 1626

Leitsätze

,Bo" ist im Geltungsbereich de PStG nicht eindeutig allein als männlicher Vorname geläufig. Der hohe Bekanntheitsgrad der amerikanischen Schauspielerin Bo Derek in der Bundesrepublik hat dazu geführt, daß dieser jedenfalls auch als weiblicher Vorname angesehen wird. Er darf daher jedenfalls dann, wenn ein eundeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird (hier: Victoria) als Name für ein Mädchen gewählt werden.

Tenor

Auf die weitere Beschwerde der Antragsteller werden der Beschluß der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 12. Februar 1996 - 1 T 353/95 - sowie der Beschluß des Amtsgerichts Köln vom 31. Mai 1995 - 378 III 640/94 - ab-geändert.

Der Standesbeamte des Standesamtes in B. G. wird angewie-sen, die Namen BO VICTORIA als Vornamen des betroffenen Kindes in das Geburtenbuch Nr. .... aus 1995 des Standes-amts B. G. einzutragen.

Der Antrag der Beteiligten zu 1) auf Gewährung von Prozeß-kostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird zurück-gewiesen.

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