Oberlandesgericht Köln, 1996-09-04, 11 U 33/96

11 U 33/96Tribunal Superior4 de set. de 1996

Abrir fonte

Regest

Vorläufige Deckungszusage - hinreichende Belehrung über die Rechtsfolge der Nichtzahlung der Erstprämie Die KfzPflVV, deren § 9 Satz 2 eine schriftliche Belehrung vorsieht, ist zwar erst im Jahre 1944 in Kraft getreten. Schon vorher ist aber in ständiger Rechtsprechung der Grundsatz entwickelt worden, daß ein Verschulden des Versicherungsnehmers nur zu bejahen ist, wenn er richtig und vollständig informiert worden ist. Zum Umfang einer hinreichenden Belehrung über die Rechtsfolgen der Nichtzahlung

Texto completo

Oberlandesgericht Köln — 11 U 33/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-09-04

Aktenzeichen: 11 U 33/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0904.11U33.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: SGB X § 116; PFLVG §§ 3 NR. 3, 9

Leitsätze

Vorläufige Deckungszusage - hinreichende Belehrung über die Rechtsfolge der Nichtzahlung der Erstprämie

Die KfzPflVV, deren § 9 Satz 2 eine schriftliche Belehrung vorsieht, ist zwar erst im Jahre 1944 in Kraft getreten. Schon vorher ist aber in ständiger Rechtsprechung der Grundsatz entwickelt worden, daß ein Verschulden des Versicherungsnehmers nur zu bejahen ist, wenn er richtig und vollständig informiert worden ist. Zum Umfang einer hinreichenden Belehrung über die Rechtsfolgen der Nichtzahlung

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.