9 U 21/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-09-17, 9 U 21/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-09-17, 9 U 21/96
9 U 21/96Tribunal Superior17 de set. de 1996
Regest
1) Die Vereinbarung eines pauschalen Schadensersatzes von 15 % bei Nichtabnahme des Fahrzeugs bei Nachweismöglichkeit eines geringeren Schadens durch den Käufer ist im Neuwagengeschäft unter AGBG-Gesichtspunkten nicht zu beanstanden. 2) Gewährt der Händler dem Käufer einen Sondernachlaß von 10 %, mindert sich der pauschalierte Schadensersatzanspruch.
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 9 U 21/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-09-17
Aktenzeichen: 9 U 21/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0917.9U21.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 249 ff; AGBG § 11
Leitsätze
-
Die Vereinbarung eines pauschalen Schadensersatzes von 15 % bei Nichtabnahme des Fahrzeugs bei Nachweismöglichkeit eines geringeren Schadens durch den Käufer ist im Neuwagengeschäft unter AGBG-Gesichtspunkten nicht zu beanstanden.
-
Gewährt der Händler dem Käufer einen Sondernachlaß von 10 %, mindert sich der pauschalierte Schadensersatzanspruch.
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 20.11.1995 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 O 367/95 - teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt:
Unter Abweisung der Klage im übrigen wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 6.351,68 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 29.04.1995 zu zahlen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 53,5 % und der Beklagte zu 46,5 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.