Oberlandesgericht Köln, 1998-04-24, 19 U 204/97

19 U 204/97Tribunal Superior24 de abr. de 1998

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Regest

Übermittelt der Bürge dem Gläubiger vom vereinbarten Vertragstext abweichende Bürgschaften und besteht der Gläubiger auf vertragskonformen Bürgschaften, so ist er nicht verpflichtet, den Bürgen auf eine zwischenzeitliche Verschlechterung der finanziellen Situation des Schuldners hinzuweisen.

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Oberlandesgericht Köln — 19 U 204/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-04-24

Aktenzeichen: 19 U 204/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0424.19U204.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Normen: BGB § 765

Leitsätze

Übermittelt der Bürge dem Gläubiger vom vereinbarten Vertragstext abweichende Bürgschaften und besteht der Gläubiger auf vertragskonformen Bürgschaften, so ist er nicht verpflichtet, den Bürgen auf eine zwischenzeitliche Verschlechterung der finanziellen Situation des Schuldners hinzuweisen.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 24. Juli 1997 - 86 O 135/96 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.834.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht zuvor der Gegner in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaften einer deutschen Großbank, einer Genossenschaftsbank oder einer öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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