Oberlandesgericht Köln, 1998-09-07, 16 Wx 108/98

16 Wx 108/98Tribunal Superior7 de set. de 1998

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Regest

Die Gemeinschaft kann sich mehrheitlich auch dann im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung für die Anmietung einer Satellitenanlage entscheiden, wenn diese im Zehnjahresvergleich teurer ist als der Kauf dieser Anlage, wenn nur für die Anmietung sonstige vernünftige wirtschaftliche Gründe sprechen.

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Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 108/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-09-07

Aktenzeichen: 16 Wx 108/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0907.16WX108.98.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG § 21

Leitsätze

Die Gemeinschaft kann sich mehrheitlich auch dann im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung für die Anmietung einer Satellitenanlage entscheiden, wenn diese im Zehnjahresvergleich teurer ist als der Kauf dieser Anlage, wenn nur für die Anmietung sonstige vernünftige wirtschaftliche Gründe sprechen.

Tenor

Auf die weitere sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) werden der Beschluß des Landgerichts Köln vom 23.04.1998 - 29 T 88/98 - und der Beschluß des Amtsgerichts Köln vom 16.02.1998 - 202 II 105/98 - aufgehoben und der Antrag der Beteiligten zu 1) zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten aller drei Instanzen tragen die Beteiligten zu 1). Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 24.000,00 DM festgesetzt.

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