16 WX 122/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-09-23, 16 WX 122/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-09-23, 16 WX 122/98
16 WX 122/98Tribunal Superior23 de set. de 1998
Regest
Keine automatische Befugnis der Gemeinschaft zur Ersatzvornahme bei Verzug eines Eigentümers mit Herstellungspflichten WEG §§ 14 Nr. 1, 16 Abs. 2 Kommt ein Eigentümer einer sich aus der Gemeinschaftsordnung ergebenden Pflicht,bestimmte Arbeiten zu Gunsten des Gemeinschaftseigentums durchzuführen, nicht nach, ist die Gemeinschaft nicht einfach zur Ersatzvornahme befugt. Sie muß sich vielmehr den Anspruch gegen den Eigentümer titulieren lassen, um ihn dann nach § 887 ZPO zu vollstrecken.
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 122/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-09-23
Aktenzeichen: 16 WX 122/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0923.16WX122.98.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG §§ 14 NR. 1, 16 ABS. 2
Leitsätze
Keine automatische Befugnis der Gemeinschaft zur Ersatzvornahme bei Verzug eines Eigentümers mit Herstellungspflichten
WEG §§ 14 Nr. 1, 16 Abs. 2 Kommt ein Eigentümer einer sich aus der Gemeinschaftsordnung ergebenden Pflicht,bestimmte Arbeiten zu Gunsten des Gemeinschaftseigentums durchzuführen, nicht nach, ist die Gemeinschaft nicht einfach zur Ersatzvornahme befugt. Sie muß sich vielmehr den Anspruch gegen den Eigentümer titulieren lassen, um ihn dann nach § 887 ZPO zu vollstrecken.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.