Oberlandesgericht Köln, 1998-11-25, 16 Wx 156/98

16 Wx 156/98Tribunal Superior25 de nov. de 1998

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Regest

Folgt der Verwalter bei einer Abrechnung einseitig der Anweisung des Mehrheitseigentümers, obwohl diese Art der Abrechnung nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, kann die Minderheit der übrigen Eigentümer die Abberufung des Verwalters wegen Verletzung der Neutralitätspflicht verlangen.

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Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 156/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-11-25

Aktenzeichen: 16 Wx 156/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1125.16WX156.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG § 21 Abs. 4

Leitsätze

Folgt der Verwalter bei einer Abrechnung einseitig der Anweisung des Mehrheitseigentümers, obwohl diese Art der Abrechnung nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, kann die Minderheit der übrigen Eigentümer die Abberufung des Verwalters wegen Verletzung der Neutralitätspflicht verlangen.

Tenor

Die weitere sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 8) bis 23) gegen den Beschluß des Landgerichts Bonn vom 29.05.1998 - 8 T 124/97 - wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 8) - 23). Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 38.000,00 DM festgesetzt.

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