Oberlandesgericht Köln, 1998-12-30, 2 WX 13/98

2 WX 13/98Tribunal Superior30 de dez. de 1998

Abrir fonte

Regest

Kostenpflicht des Entwurfs einer Urkunde KostO § 145 Das "Erfordern" im Sinne des § 145 Abs. 3 S. 1 KostO bedeutet nicht nur die Bitte um Aushändigung des Entwurfs der Urkunde, sondern es ist auch ein ausdrücklich oder stillschweigend erteilter Auftrag an den Notar erforderlich. Maßgeblich ist, ob das Verhalten des Beteiligten für den Notar nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen den Schluss zulässt, es werde ihm ein Auftrag mit der gesetzlichen Kostenfolge erteilt. Für den den Entwurf Verlangenden muss erkennbar damit zu rechnen sein, dass er nach Entgegennahme des Entwurfs auch dann zur Kostentragung verpflichtet ist, wenn es nicht zur Beurkundung kommt.

Texto completo

Oberlandesgericht Köln — 2 WX 13/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-12-30

Aktenzeichen: 2 WX 13/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1230.2WX13.98.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Normen: KOSTO § 145

Leitsätze

Kostenpflicht des Entwurfs einer Urkunde

KostO § 145 Das "Erfordern" im Sinne des § 145 Abs. 3 S. 1 KostO bedeutet nicht nur die Bitte um Aushändigung des Entwurfs der Urkunde, sondern es ist auch ein ausdrücklich oder stillschweigend erteilter Auftrag an den Notar erforderlich. Maßgeblich ist, ob das Verhalten des Beteiligten für den Notar nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen den Schluss zulässt, es werde ihm ein Auftrag mit der gesetzlichen Kostenfolge erteilt. Für den den Entwurf Verlangenden muss erkennbar damit zu rechnen sein, dass er nach Entgegennahme des Entwurfs auch dann zur Kostentragung verpflichtet ist, wenn es nicht zur Beurkundung kommt.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.