Oberlandesgericht Köln, 1999-02-09, 5 U 198/99

5 U 198/99Tribunal Superior9 de fev. de 1999

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Oberlandesgericht Köln — 5 U 198/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-02-09

Aktenzeichen: 5 U 198/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0209.5U198.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. Mai 1999 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 349/95 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:

Es wird F.stellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die dadurch entstanden sind oder noch entstehen werden, daß die Beklagte bei dem operativen Eingriff am 14. Oktober 1992 das Basaliom im Bereich des linken Auges des Klägers nicht vollständig entfernt hat, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 4/5 und die Beklagte 1/5 zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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