Oberlandesgericht Köln, 1999-03-03, 16 WX 23/99

16 WX 23/99Tribunal Superior3 de mar. de 1999

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Regest

Berechtigung, Ansprüche auf Wohngeldvorauszahlungen geltend zu machen WEG §§ 16 Abs. 2, BGB § 432 Nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft als ganze, sondern auch jeder einzelne Wohnungseigentümer ist berechtigt, Ansprüche auf die beschlossenen Wohngeldvorauszahlungen gegen einzelne Wohnungseigentümer zu Händen des Verwalters geltend zu machen.

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Oberlandesgericht Köln — 16 WX 23/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-03-03

Aktenzeichen: 16 WX 23/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0303.16WX23.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG §§ 16 ABS. 2; BGB § 432

Leitsätze

Berechtigung, Ansprüche auf Wohngeldvorauszahlungen geltend zu machen

WEG §§ 16 Abs. 2, BGB § 432 Nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft als ganze, sondern auch jeder einzelne Wohnungseigentümer ist berechtigt, Ansprüche auf die beschlossenen Wohngeldvorauszahlungen gegen einzelne Wohnungseigentümer zu Händen des Verwalters geltend zu machen.

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