16 WX 30/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-03-19, 16 WX 30/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-03-19, 16 WX 30/99
16 WX 30/99Tribunal Superior19 de mar. de 1999
Regest
Auswahl des Betreuers BGB §§ 1896, 1897 1) Die nur für ein von mehreren Konten des Betroffenen von diesem einer Person seines Vertrauens erteilte uneingeschränkte Vollmacht ist nicht mit einer sämtliche Geschäfte regelnden Altersvorsorgevollmacht, die gegebenenfalls die Anordnung der Betreuung entbehrlich mach kann, gleichzusetzen. 2) Erhebliche Konflikte unter den nahen Angehörigen des Betroffenen, die ihrerseits zur Übernahme der Betreuung bereit wären, rechtfertigen nur dann die Bestellung eines familienfremden Berufsbetreuers, wenn der Betroffene diese Spannungen wahrnimmt und ihnen leidet und wenn die Auswahl eines familienfremden Betreuers die Spannungen zu mindern geeignet ist.
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 30/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-03-19
Aktenzeichen: 16 WX 30/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0319.16WX30.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 1896, 1897; AUSWAHL DES BETREUERS
Leitsätze
Auswahl des Betreuers
BGB §§ 1896, 1897 1) Die nur für ein von mehreren Konten des Betroffenen von diesem einer Person seines Vertrauens erteilte uneingeschränkte Vollmacht ist nicht mit einer sämtliche Geschäfte regelnden Altersvorsorgevollmacht, die gegebenenfalls die Anordnung der Betreuung entbehrlich mach kann, gleichzusetzen. 2) Erhebliche Konflikte unter den nahen Angehörigen des Betroffenen, die ihrerseits zur Übernahme der Betreuung bereit wären, rechtfertigen nur dann die Bestellung eines familienfremden Berufsbetreuers, wenn der Betroffene diese Spannungen wahrnimmt und ihnen leidet und wenn die Auswahl eines familienfremden Betreuers die Spannungen zu mindern geeignet ist.
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