Oberlandesgericht Köln, 1999-05-21, 6 U 34/99

6 U 34/99Tribunal Superior21 de mai. de 1999

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Oberlandesgericht Köln — 6 U 34/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-05-21

Aktenzeichen: 6 U 34/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0521.6U34.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Die Berufung des Beklagten gegen das am 13.11.1998 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 42 O 37/98 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Tenor der an-gefochtenen Entscheidung wie folgt neu gefaßt wird:

Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000 DM, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs das nachstehend auf den Seiten 3 - 20 dieses Urteils wiedergegegebene Angebot abzugeben und/oder die darin enthaltenen Arbeiten auszuführen.

2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.) Die Beschwer des Beklagten wird auf 50.000 DM festgesetzt.

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