16 W 16/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-06-21, 16 W 16/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-06-21, 16 W 16/99
16 W 16/99Tribunal Superior21 de jun. de 1999
Regest
Nach Scheitern der Lebenspartnerschaft kann jeder Lebensgefährte vom anderen die Mitwirkung bei der Kündigung des Mietverhältnisses hinsichtlich der bisher gemeinsam bewohnten Wohnung verlangen. Diesem Anspruch können nicht die Mieterschutzvorschriften in analoger Anwendung entgegengehalten werden.
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 16 W 16/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-06-21
Aktenzeichen: 16 W 16/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0621.16W16.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB § 723
Leitsätze
Nach Scheitern der Lebenspartnerschaft kann jeder Lebensgefährte vom anderen die Mitwirkung bei der Kündigung des Mietverhältnisses hinsichtlich der bisher gemeinsam bewohnten Wohnung verlangen. Diesem Anspruch können nicht die Mieterschutzvorschriften in analoger Anwendung entgegengehalten werden.
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluß der 3.Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 6.4.1999 -3 0 1/99 -wird zurückgewiesen.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.