13 U 64/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-06-22, 13 U 64/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-06-22, 13 U 64/99
13 U 64/99Tribunal Superior22 de jun. de 1999
Regest
1. Die Verkehrssicherungspflicht des Geschäftsbetreibers für den Zu- und Abgangsbereich seines Geschäfts erstreckt sich auch auf ein zur Abdeckung eines Kellerschachtes dienendes Gitterrost, das zwar im öffentlichen Gehweg, jedoch im Antrittsbereich einer Stufe liegt, die den erhöhten Eingangsbereich des Geschäfts vom Gehweg abhebt. 2. Die betriebsspezifische Verkehrssicherungspflicht (hier bei einem 10 x 10 cm großen Loch im Gitterrost) tritt ggf. neben diejenige der Gemeinde (für den öffentlichen Gehweg) sowie des Hauseigentümers und Vermieters (für den zum Gebäude gehörenden Kellerschacht).
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 13 U 64/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-06-22
Aktenzeichen: 13 U 64/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0622.13U64.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Normen: BGB § 823
Leitsätze
- Die Verkehrssicherungspflicht des Geschäftsbetreibers für den Zu- und Abgangsbereich seines Geschäfts erstreckt sich auch auf ein zur Abdeckung eines Kellerschachtes dienendes Gitterrost, das zwar im öffentlichen Gehweg, jedoch im Antrittsbereich einer Stufe liegt, die den erhöhten Eingangsbereich des Geschäfts vom Gehweg abhebt. 2. Die betriebsspezifische Verkehrssicherungspflicht (hier bei einem 10 x 10 cm großen Loch im Gitterrost) tritt ggf. neben diejenige der Gemeinde (für den öffentlichen Gehweg) sowie des Hauseigentümers und Vermieters (für den zum Gebäude gehörenden Kellerschacht).
Tenor
Der Klägerin wird zur Durchführung der beabsichtigten Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 16. März 1999 - 10 O 117/98 - ratenfreie Prozeßkostenhilfe bewilligt und zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte in dieser Instanz Rechtsanwalt Dr. G. W., J.-M.-Straße 50, K., als Prozeßbevollmächtigter beigeordnet.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.