Oberlandesgericht Köln, 1999-06-23, 6 U 37/99

6 U 37/99Tribunal Superior23 de jun. de 1999

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Regest

Die Werbung eines Autohändlers für den Absatz von Gebrauchtfahrzeugen mit der Ankündigung wöchentlich erfolgender Preisreduzierungen: "AUTOVERSTEIGERUNG. Dieses Auto kommt unter den "Hammer". In jeder Woche, in der das Auto nicht verkauft wird, fällt der Preis um 300,-- DM..." verstößt auf Grund der darin enthaltenen Kombination aleatorischer Elemente mit solchen der Wertreklame gegen die guten Sitten im Wettbewerb.

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Oberlandesgericht Köln — 6 U 37/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-06-23

Aktenzeichen: 6 U 37/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0623.6U37.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 1

Leitsätze

Die Werbung eines Autohändlers für den Absatz von Gebrauchtfahrzeugen mit der Ankündigung wöchentlich erfolgender Preisreduzierungen: "AUTOVERSTEIGERUNG. Dieses Auto kommt unter den "Hammer". In jeder Woche, in der das Auto nicht verkauft wird, fällt der Preis um 300,-- DM..." verstößt auf Grund der darin enthaltenen Kombination aleatorischer Elemente mit solchen der Wertreklame gegen die guten Sitten im Wettbewerb.

Tenor

1.) Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 8. Januar 1999 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 81 O 183/98 - wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.

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