Oberlandesgericht Köln, 2000-01-14, 6 U 120/99

6 U 120/99Tribunal Superior14 de jan. de 2000

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Regest

Einen relevanten Verstoß gegen das Irreführungsverbot des § 3 UWG stellt es auch dar, wenn statt des in einer Zeitungsanzeige unter -herabgesetzter- Preisangabe ein Produkt der Unterhaltungselektronik (hier: Videorekorder) am Tag des Erscheinens der Werbung und auch später nur das Nachfolgemodell verkaufsvorrätig ist, und zwar auch dann, wenn dieses technisch höherwertig sein sollte und zum selben Preis wie das beworbene Modell abgegeben wird.

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Oberlandesgericht Köln — 6 U 120/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-01-14

Aktenzeichen: 6 U 120/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0114.6U120.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 3

Leitsätze

Einen relevanten Verstoß gegen das Irreführungsverbot des § 3 UWG stellt es auch dar, wenn statt des in einer Zeitungsanzeige unter -herabgesetzter- Preisangabe ein Produkt der Unterhaltungselektronik (hier: Videorekorder) am Tag des Erscheinens der Werbung und auch später nur das Nachfolgemodell verkaufsvorrätig ist, und zwar auch dann, wenn dieses technisch höherwertig sein sollte und zum selben Preis wie das beworbene Modell abgegeben wird.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.06.1999 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 73/99 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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