16 W 3/2000•Oberlandesgericht Köln, 2000-02-04, 16 W 3/2000
Oberlandesgericht Köln, 2000-02-04, 16 W 3/2000
16 W 3/2000Tribunal Superior4 de fev. de 2000
Regest
Die durch Vergleichsverhandlungen mit dem Reiseveranstalter bewirkte Hemmung der Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche endet, wenn der Veranstalter die Ansprüche ablehnt. Erhebt der Kunde hiergegen Gegenvorstellungen, so tritt keine erneute Hemmung ein, wenn der Veranstalter mitteilt, daß er derzeit keine Veranlassung für eine erneute Anspruchsprüfung sieht, eine solche Prüfung aber für den Fall nicht ausschließt, daß ihm noch weitere Tatsachen und Beweismittel zugänglich gemacht werden.
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 16 W 3/2000 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-02-04
Aktenzeichen: 16 W 3/2000
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0204.16W3.2000.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB § 651g Abs. 2
Leitsätze
Die durch Vergleichsverhandlungen mit dem Reiseveranstalter bewirkte Hemmung der Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche endet, wenn der Veranstalter die Ansprüche ablehnt. Erhebt der Kunde hiergegen Gegenvorstellungen, so tritt keine erneute Hemmung ein, wenn der Veranstalter mitteilt, daß er derzeit keine Veranlassung für eine erneute Anspruchsprüfung sieht, eine solche Prüfung aber für den Fall nicht ausschließt, daß ihm noch weitere Tatsachen und Beweismittel zugänglich gemacht werden.
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß der 3.Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 8.11.1999 - 3 0 441/899 - wird zurückgewiesen.
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