Oberlandesgericht Köln, 2000-02-28, 14 WF 11/2000

14 WF 11/2000Tribunal Superior28 de fev. de 2000

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Regest

Erfolgsaussicht einer Klage, gestützt auf die ständige Rechtsprechung des BGH ZPO § 114 Stützt sich eine um Prozeßkostenhilfe nachsuchende Partei auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, kann der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung die Erfolgsaussicht grundsätzlich nicht mit dem Hinweis abgesprochen werden, das Gericht vermöge sich der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs nicht anzuschließen.

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Oberlandesgericht Köln — 14 WF 11/2000 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-02-28

Aktenzeichen: 14 WF 11/2000

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0228.14WF11.2000.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Normen: ZPO § 114

Leitsätze

Erfolgsaussicht einer Klage, gestützt auf die ständige Rechtsprechung des BGH

ZPO § 114 Stützt sich eine um Prozeßkostenhilfe nachsuchende Partei auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, kann der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung die Erfolgsaussicht grundsätzlich nicht mit dem Hinweis abgesprochen werden, das Gericht vermöge sich der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs nicht anzuschließen.

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