2 Wx 16/00 + 2 Wx 17/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-04-07, 2 Wx 16/00 + 2 Wx 17/00
Oberlandesgericht Köln, 2000-04-07, 2 Wx 16/00 + 2 Wx 17/00
2 Wx 16/00 + 2 Wx 17/00Tribunal Superior7 de abr. de 2000
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 16/00 + 2 Wx 17/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-04-07
Aktenzeichen: 2 Wx 16/00 + 2 Wx 17/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0407.2WX16.00.2WX17.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 10. März 2000 wird der Beschluß der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 25. Februar 2000 - 89 T 4/00 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 11. Februar 2000 wird der ihn betreffende Beschluß der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Wermelskirchen vom 2. Februar 2000 - HR A 555 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Der Einspruch des Beteiligten zu 1) gegen die Verfügung vom 7. Dezember 1999 wird für begründet erklärt. Die Festsetzung eines Zwangsgelds von 200,00 DM sowie die Androhung eines weiteren Zwangsgeldes von 500,00 DM werden aufgehoben
Auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 10. März 2000 wird der Beschluß der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 25. Februar 2000 - 89 T 5/00 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 11. Februar 2000 wird der ihn betreffende Beschluß der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Wer-melskirchen vom 2. Februar 2000 - HR A 555 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Einspruch des Beteiligten zu 2) gegen die Verfügung vom 7. Dezember 1999 wird für begründet erklärt.
Die Festsetzung eines Zwangsgelds von 200,00 DM sowie die Androhung eines weiteren Zwangsgeldes von 500,00 DM werden aufgehoben.
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