Oberlandesgericht Köln, 2000-10-20, 6 U 51/00

6 U 51/00Tribunal Superior20 de out. de 2000

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Oberlandesgericht Köln — 6 U 51/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-10-20

Aktenzeichen: 6 U 51/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1020.6U51.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Die Berufung der Beklagten gegen das am 1.3.2000 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 84 O 77/99 - wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in nachbenannter Höhe abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit jeweils in derselben Höhe leistet. Es ist Sicherheit in folgender Höhe zu leisten bzw. sind folgende Beträge zu hinterlegen:

Bei Vollstreckung des Anspruches auf

  1. Unterlassung 750.000,00 DM;
  2. Kostenerstattung 50.000,00 DM.

4.) Die Beschwer der Beklagten wird auf 750.000 DM festgesetzt.

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