Oberlandesgericht Köln, 2002-03-26, 3 U 95/01

3 U 95/01Tribunal Superior26 de mar. de 2002

Abrir fonte

Texto completo

Oberlandesgericht Köln — 3 U 95/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-26

Aktenzeichen: 3 U 95/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0326.3U95.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. April 2001 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 0 76/95 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagten 6.459,37 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 21.02.1997 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Kläger verpflichtet ist, den Beklagten die weiteren, über 15.338,76 EUR (= 30.000,00 DM) hinausgehenden Kosten zu ersetzen, die für die Sanierung der Feuchtigkeitsabdichtung des Kellerbereiches (z.B. Drainplatten, Hohlkehle, Drainage) an der Terrassenseite ihres Hauses P.straße 58 in B. notwendig sind.

Es wird festgestellt, dass der Kläger verpflichtet ist, den Beklagten jeden weiteren Schaden zu ersetzen, der darauf beruht, dass die Drainage/ Kellerabdichtung auch an den übrigen Seiten des Hauses P.straße 58 in B. entgegen den Regeln der Technik ausgeführt ist.

Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger zu 57 % und die Beklagten zu 43 % zu tragen. Die Beklagten haben 43 % der Kosten der Streithelfer zu tragen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 61 % und den Beklagten zu 39 % auferlegt. Die Beklagten haben 39 % der Kosten der Streithelfer zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 13.450 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

Die Beklagten können die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 3.900 EUR abwenden, wenn nicht der Kläger bzw. Streithelfer vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

Die Sicherheitsleistungen können durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank erbracht werden.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.