Oberlandesgericht Köln, 2002-08-07, 5 W 98/02

5 W 98/02Tribunal Superior7 de ago. de 2002

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Oberlandesgericht Köln — 5 W 98/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-08-07

Aktenzeichen: 5 W 98/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0807.5W98.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Unter teilweiser Abänderung des angefochtenen Beschlusses wird die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens zu folgenden weiteren Fragen angeordnet:

Ist die gegebenenfalls festgestellte Behandlungsbedürftigkeit ursächlich auf eine objektiv pflichtwidrige zahnärztliche Behandlung der Antragsgegner zurückzuführen ?

Welche Maßnahmen sind erforderlich, um den bzw. die Mängel (Behandlungsbedürftigkeit) zu beseitigen ?

Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten der etwa zu ergreifenden Behandlungsmaßnahmen ?

Im übrigen verbleibt es bei dem angefochtenen Beschluss.

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