2 W 94/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-09-25, 2 W 94/03
Oberlandesgericht Köln, 2003-09-25, 2 W 94/03
2 W 94/03Tribunal Superior25 de set. de 2003
Regest
Der Streitwert einer Klage auf Auflassung eines Grundstücks bestimmt sich grundsätzlich auch dann nach dessen Verkehrswert, wenn nur ein Zurückbehaltungsrecht des Beklagten streitig ist, welches auf eine geringwertige Gegenforderung gestützt wird.
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 2 W 94/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-09-25
Aktenzeichen: 2 W 94/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0925.2W94.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 3, 6
Leitsätze
Der Streitwert einer Klage auf Auflassung eines Grundstücks bestimmt sich grundsätzlich auch dann nach dessen Verkehrswert, wenn nur ein Zurückbehaltungsrecht des Beklagten streitig ist, welches auf eine geringwertige Gegenforderung gestützt wird.
Tenor
Die Beschwerde des Beklagten vom 22. August 2003 gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 5. Juni 2003 - 12 O 583/02 - wird zurückgewiesen.
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